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Es sind 8 Einträge im Glossar.
Begriff Definition
Fonds (fund): * Das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und verwaltete Sondervermögen (Kapitalstock), über das Anteilscheine ausgegeben werden. - * Versicherungstechnisch das beim Kapitaldeckungsverfahren in Zusammenhang mit der Altersvorsorge angelegte gebundene Vermögen. - * In der öffentlichen Hausaltswirtschaft das für bestimmte Zwecke zur Verfügung stehende Geld. - Man liest in jüngster Zeit häufig "Fond", was eine grottenfalsche Schreibweise ist; "Fond" ist nämlich in der deutschen Sprache das Innere eine Automobils. - Siehe Ablauffonds, Captitive Fund, Garantiefonds, Hedge-Fonds, Pensionsfonds, Pensionskasse. - Vgl. Jahresbericht 2003 der Ba-Fin, S. 210 ff. (neue rechtliche Bestimmungen ab 2004), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 179 (Gliederung der Fonds), S. 180 (Investmentmeldeverordnung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 143 (Prospektpflicht für Vermögensanlagen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 36 f. (neuere aufsichtsrechtliche Entwicklung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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Fonds, ethischer (ethical fund): Siehe Anlage, ethische, Ökorating.
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Fonds, flexibler (flexible fund): Kapitalanlagegesellschaft, die dem Fondsmanagement einen sehr grossen Entscheidungsspielraum bei der Geschäftsführung der einzelnen Sondervermögen einräumt.
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Fonds, geschlossener (closed-end fund): Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, die darüber eine genau festgelegte Anzahl von Anteilsscheinen bleibend ausgibt. Im Gegensatz dazu kann das Fondsmanagement eines offenen Fonds (open fund) jederzeit Anteilsscheine ausgeben und zurücknehmen.
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Fondsfusionen (fund mergers): Wenn nicht anders definiert, die Übertragung des Kapitalstocks (Subfonds, Anteilklasse) einer Kapitalanlagegesellschaft auf ein anderes Sondervermögen derselben Gesellschaft mit dem Ziel, die Fonds-Palette zu straffen. Derartige Umschichtungen bedürfen in Deutschland der aufsichtsrechtlichen Einwilligung. -Siehe Annoucement, Switcher, Umbrella-Fonds. - Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 145.
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Fondsgesellschaft (Investment trust; mutSiehe Kapitalanlagegesellschaft.
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Fondsrating : Die fachgerechte Bewertung der von einer Kapitalanlagegesellschaft, aufgelegten Fonds. Leistungskriterien sind vor allem die Performance und das Risiko des Kapitalstocks. - Siehe Analyst, Audit, Rating, Risikoüberwachung, gegliederte, Sharpe-Relation.
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Fondstilgung (repayment by share fund): Darlehn (vor allem Hypotheken privater Kreditnehmer) werden nicht auf dem üblichen Weg über eine laufende Tilgungsrate abbezahlt. Statt dessen erwirbt man Monat für Monat (Aktien)Fondsanteile. Aus dem erzielten Vermögenszuwachs des Fonds wird dann das Darlehn bei Fälligkeit getilgt. - Wenn jedoch der Wertzuwachs des Fonds nicht regelmässig über dem Effektivzins des Darlehns liegt, dann erleidet der Kreditnehmer einen Verlust. Falls sich dazu noch zum Termin der Darlehnstilgung die Börse in einer Abschwungsphase befindet, dann gerät der Schuldner in Bedrängnis. Es entstehen bei der vielfach empfohlenen Fondstilgung also Risiken, die klassische Abzahlungsformen nicht haben.
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