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News Wirtschaft und Finanzen |
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Verhaltener Verlauf des dritten Quartals ? Wincor Nixdorf bestätigt Prognose für das laufende... |
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Paderborn (pressrelations) - Verhaltener Verlauf des dritten Quartals ? Wincor Nixdorf bestätigt Prognose für das laufende Geschäftsjahr
Paderborn, 28. Juli 2010. Die Wincor Nixdorf AG hat die ersten neun Monate des laufenden Geschäftsjahres 2009/2010 wie erwartet mit Rückgängen bei Umsatz und operativem Ergebnis (EBITA) abgeschlossen. Die Umsatzerlöse gingen im genannten Zeitraum um 3 % auf 1.682 Mio. ? (Vorjahr: 1.729 Mio. ?) zurück. Das EBITA verringerte sich um 12 % auf 121 Mio. ? (138 Mio. ?). Die EBITA-Rendite verminderte sich entsprechend um 0,8 Prozentpunkte auf 7,2 % (8,0 %). Das Periodenergebnis sank um 8 % auf 80 Mio. ? (87 Mio. ?). Im dritten Quartal stieg der Konzernumsatz um 5 % auf 521 Mio. ? (496 Mio. ?). Das EBITA ging im dritten Quartal um 6 % auf 33 Mio. ? (35 Mio. ?) zurück. Angesichts des erwartungsgemäß verhaltenen Verlaufs des dritten Quartals bestätigt das Unternehmen seine Prognose für das Gesamtgeschäftjahr 2009/2010. Danach werden Umsatz und operatives Ergebnis erneut, aber nicht stärker als im Vorjahr zurückgehen. "Wie angekündigt, erwarten wir in diesem Geschäftsjahr noch einmal einen Rückgang von maximal 3 Prozent beim Umsatz und 13 Prozent beim operativen Ergebnis. Damit können die negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf Wincor Nixdorf insgesamt begrenzt werden", kommentierte Vorstandsvorsitzender Eckard Heidloff die Entwicklung.
Vor dem Hintergrund einerseits positiver andererseits unverändert skeptischer Bewertungen von Wirtschaftsforschungsinstituten zur Bewältigung der Wirtschaftskrise sieht der Vorstandvorsitzende noch keine grundlegende Veränderung im Investitionsverhalten vieler Retailbanken und Handelsunternehmen. "Wir spüren, dass die Investitionsbereitschaft bei unseren Kunden noch nicht durchgängig angezogen hat, sondern immer noch primär von der individuellen Finanzkraft bestimmt wird", erklärte Heidloff. Dies führe im Geschäft von Wincor Nixdorf zu regionalen sowie auch unterjährigen Schwankungen. Ungeachtet der gesamtwirtschaftlich bedingten kurzfristigen Entwicklungen setzten sich die Langfristtrends in Retailbanking und Handel unverändert fort. Die Unternehmen beider Branchen seien aufgrund des sich verschärfenden Wettbewerbs dazu gezwungen, ihre Geschäftsprozesse kontinuierlich auf den Prüfstand zu stellen, worauf Wincor Nixdorf mit seinem Leistungsportfolio eingestellt sei. "Sobald sich unsere Zielmärkte erholen, werden wir davon profitieren", betonte Heidloff.
Uneinheitliche Geschäftsentwicklung in den Segmenten und Regionen
Im Segment Banking gingen die Umsatzerlöse in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres um 5 % auf 1.132 Mio. ? zurück (1.195 Mio. ?). Im dritten Quartal stieg der Umsatz um 3 %. Der Umsatz des Segments Retail nahm in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres um 3 % auf 550 Mio. ? (534 Mio. ?) zu. Im dritten Quartal erhöhten sich die Umsatzerlöse um 8 %.
In Deutschland stiegen die Umsatzerlöse in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres um 5 % auf 509 Mio. ? (484 Mio. ?) und trugen mit 30 % (28 %) zum Gesamtumsatz bei. Im dritten Quartal des Geschäftsjahres lag der Umsatz in Deutschland bei 165 Mio. ? (149 Mio. ?), was einem Plus von 11 % entspricht.
In der Region Europa (ohne Deutschland) blieben die Umsatzerlöse in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres um 13 % unter dem Vorjahreswert und erreichten 699 Mio. ? (805 Mio. ?). Die Region Europa erbrachte mit 42 % ( 47 %) den größten Anteil am Gesamtumsatz des Konzerns. Im dritten Quartal des Geschäftsjahres stieg der Umsatz in der Region Europa (ohne Deutschland) um 1 % auf 230 Mio. ? (228 Mio. ?).
Die Umsatzerlöse in der Region Asien/Pazifik/Afrika gingen in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres um 16 % auf 246 Mio. ? (294 Mio. ?) zurück. Der Anteil der Region Asien/Pazifik/Afrika am Gesamtumsatz des Konzerns belief sich auf 15 % (17 %). Im dritten Quartal des Geschäftsjahres sanken die Umsätze in der Region Asien/Pazifik/Afrika um 17 % auf 62 Mio. ? (75 Mio. ?).
In der Region Amerika nahmen die Umsatzerlöse in US-Dollar in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres um 61 % zu. Umgerechnet in Euro war dies ein Anstieg um 56 % auf 228 Mio. ? (146 Mio. ?). Damit erhöhte sich der Anteil der Region Amerika am Gesamtumsatz des Konzerns auf 13 % (8 %). Im dritten Quartal des Geschäftsjahres legte der Umsatz um 45 % auf 64 Mio. ? (44 Mio. ?) zu.
Erfreuliche Umsatzentwicklung bei Software/Services, Hardware-Geschäft weiter unter Druck
In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres sanken die Umsatzerlöse aus dem Hardware-Geschäft verglichen mit dem Vorjahreswert um 10 % auf 856 Mio. ? (956 Mio. ?). Die Umsatzerlöse aus dem Software/Services-Geschäft legten dagegen um 7 % auf 826 Mio. ? (773 Mio. ?) zu.
Der Anteil der Umsatzerlöse aus dem Hardware-Geschäft am Gesamtumsatz belief sich im Berichtszeitraum auf 51 % (55 %). Entsprechend stieg der Anteil der Umsatzerlöse aus dem Software/Services-Geschäft auf 49 % (45 %).
Weitere Erläuterungen zum Verlauf sind im Neunmonatsbericht 2009/2010 zu finden. Die PDF-Datei und der Online-Bericht stehen unter http://www.wincor-nixdorf.comunter der Rubrik Investor Relations / Berichte Finanzdaten bereit.
Pressekontakt:
Andreas Bruck
Tel. 05251/693 5200
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Arbeitskosten in Ostdeutschland 27,9% unter Westniveau |
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Wiesbaden (pressrelations) - Arbeitskosten in Ostdeutschland 27,9% unter Westniveau
WIESBADEN - Im Jahr 2008 betrugen in Deutschland nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) die Arbeitskosten je geleistete Stunde durchschnittlich 28,09 Euro. In Ostdeutschland lagen 2008 die Arbeitskosten mit 21,09 Euro um 27,9% unter dem Niveau Westdeutschlands (29,25 Euro je geleistete Stunde).
Der geringste Abstand zum Westniveau bestand dabei in den vom öffentlichen Dienst geprägten Branchen: In "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" betrug er im Jahr 2008 nur noch 7,7%. Hier zeigt sich die zunehmend erreichte Angleichung der tariflichen Bezahlung an das Westniveau. Der größte Abstand zum Westniveau bestand hingegen mit 40,0% im Verarbeitenden Gewerbe, das in besonderem Maße dem Standort- und Produktwettbewerb ausgesetzt ist. 1992, kurz nach der Wiedervereinigung, war der Abstand in dieser Branche mit 53,4% noch deutlicher. Bis 1996 schrumpfte die Lücke kräftig auf 42,7%. Seitdem fand nur noch eine schwache Annäherung statt (2000: 42,3%, 2004: 41,3%).
Der große und beständige Abstand im Verarbeitenden Gewerbe kann nur zu einem geringen Teil strukturell erklärt werden. Eine häufig genannte Ursache ist dabei die Größe der Unternehmen. 2008 waren im Verarbeitenden Gewerbe die Arbeitskosten großer Unternehmen (1 000 und mehr Beschäftigte) sowohl in Ost als auch in West etwa doppelt so hoch wie die kleiner Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte). Jedoch arbeitete im Westen etwa jeder dritte Beschäftigte dieser Branche (36%) in einem großen Unternehmen, im Osten dagegen nur jeder sechste (16%).
Deutschlandweit wurden die höchsten Arbeitskosten in den Branchen Gewinnung von Erdöl und Erdgas (55,28 Euro) und Luftfahrt (53,50 Euro) festgestellt. Am wenigsten kostete eine Arbeitsstunde in Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien (13,32 Euro), der Gastronomie (13,86 Euro) und der Branche Gebäudebetreuung (Hausmeisterdienste, Gebäudereinigung); Garten- und Landschaftsbau (13,89 Euro).
Dies sind erste Ergebnisse der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung. Sie können nicht mit Zahlen früherer Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes über Arbeitskosten verglichen werden, weil nun erstmals den internationalen Standards entsprechend auch Auszubildende und Lohnsubventionen einbezogen werden.
Eine methodische Kurzbeschreibung bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de .
Weitere Auskünfte gibt:
Roland Günther
Telefon: (0611) 75-3858,
E-Mail:
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Ein Jahr Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ? Steueroasen weiterhin unbehelligt |
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Frankfurt/M (pressrelations) - Ein Jahr Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ? Steueroasen weiterhin unbehelligt
(Berlin, 28.07.2010) Das Netzwerk Steuergerechtigkeit kritisiert die Wirkungslosigkeit des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, das vor einem Jahr am 29. Juli 2009 in Kraft trat. Die Ausgestaltung des Gesetzes sei von vornherein völlig unzureichend gewesen. Während die öffentliche Hand massiv sparen und sich verschulden müsse, seien die Vermögen in Steueroasen im Jahr 2009 deutlich angestiegen.
Das Gesetz ist im ersten Jahr seines Bestehens kein einziges Mal zur Anwendung gekommen. "Das ist leider kein Zeichen für größere Steuerehrlichkeit, wie die CDs mit Tausenden von Betrugsfällen zeigen, sondern ein Zeichen dafür, dass dieses Gesetz ein zahnloser Papiertiger ist", sagt Markus Henn, Attac-Vertreter im Netzwerk Steuergerechtigkeit. "Die Finanzlobby hat das Gesetz so verwässert, dass die bloße Bereitschaft eines Staates zur Anwendung von OECD-Standards ausreicht." Nur deshalb könne die Bundesregierung nun erklären, es gebe gar keine Steueroase.
Dem Netzwerk Steuergerechtigkeit zufolge leidet das Gesetz jedoch vor allem an einem anderen Geburtsfehler. Weil der im Gesetz verlangte OECD-Standard keinen automatischen Informationsaustausch vorsieht, kommen Steueroasen weitgehend ungeschoren davon. Denn für konkrete Anfragen müssen die Steuerbehörden vorher schon wissen, wer welche Gelder wo genau angelegt hat. "Selbst wenn eine Steueroase den OECD-Standard erfüllt, sind die Steuerfahnder deshalb meist machtlos", kritisiert Henn.
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit verweist auf Alternativen: Brasilien habe eine eigene Liste mit 65 Steueroasen vorgelegt, das Netzwerk selbst eine mit 72 Steueroasen (www.financialsecrecyindex.com). Frankreich erhebe eine Sondersteuer für Banken mit Tochtergesellschaften in Steueroasen. Und die USA hätten der Schweizer UBS-Bank mit Lizenzentzug gedroht. "Auch Deutschland muss endlich ernst machen mit der Bekämpfung von Steuerflucht. Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Steueroasen ohne Verlagerung der tatsächlichen Geschäftstätigkeit dürfen nicht mehr möglich sein", betont Henn.
Wie unwirksam die internationalen Bemühungen gegen Steueroasen immer noch sind, zeigt der letzte Reichtumsbericht der Boston Consulting Group: Das Vermögen in Steueroasen ist von 6,8 Billionen US-Dollar im Jahr 2008 auf 7,4 Billionen im Jahr 2009 gestiegen. Dieses Geld geht sowohl Entwicklungsländern in dreistelliger Milliardenhöhe jährlich als auch Ländern wie Deutschland für dringend nötige öffentliche Ausgaben verloren.
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit fordert deshalb:
eine wirksame Anwendung des Gesetzes durch die Setzung von Fristen gegenüber Steueroasen sowie die Erstellung einer Schwarze Liste von Steueroasen;
eine Überarbeitung des Gesetzes, mit der Steueroasen zu einem tatsächlichen und automatischen Informationsaustausch verpflichtet werden.
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit ist Teil des internationalen Tax Justice Network, einem Zusammenschluss von verschiedenen Organisationen, die sich für nationale und globale Steuergerechtigkeit einsetzen. Mehr Informationen unter http://steuergerechtigkeit.blogspot.com/
Für Rückfragen: Markus Henn (Attac/WEED): 030-275-82249, 0176-37630916.
Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-42; 0179/514 60 79
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
, Fax: 069/900 281-99
--
Mit freundlichen Grüßen aus Weyhe
Detlev v.Larcher
Böttcherei 210
28844 Weyhe
phone +49421894311
mobile+4916093708007
fax +49421801885
www.steuer-gegen-armut.org
http://steuergerechtigkeit.blogspot.com
cyberaction: www.steuergegenarmut.de |
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Ehrenamtliche Vereinsvorstände haften für ihren Geschäftsführer |
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Bonn (pressrelations) - Ehrenamtliche Vereinsvorstände haften für ihren Geschäftsführer
(Bonn, den 28.07.2010) Ehrenamtliche Vereinsvorstände können zur Kasse gebeten werden, wenn hauptamtliche Vereinsgeschäftsführer ihre Pflichten verletzen. Dieses mit dem Vorstandsamt verbundene gesetzliche Haftungsrisiko lässt sich nicht ausschließen, wohl aber begrenzen. Besonders neue Vorstände sollten sich deshalb nach ihrer Wahl über die richtige Risikobegrenzung kundig machen, denn schlimmstenfalls geht es um ihr Privatvermögen.
Gerade bei Vereinen, die ein kleines Unternehmen betreiben, zum Beispiel Kindertagesstätten oder Kulturvereine mit Veranstaltungskalender, übertragen die meist ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstände die täglichen Aufgaben auf einen eingesetzten Geschäftsführer. "Grundsätzlich ist diese Bevollmächtigung eines Nicht-Vorstandsmitgliedes mit der Wahrnehmung der rechtsgeschäftlichen Aufgaben des Vereins zulässig. Allerdings entbindet dies die Vorstandsmitglieder nicht von Haftungs- und Überwachungspflichten, insbesondere gegenüber den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt", erläutert Matthias Arens, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Bonner Anwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle.
Wird der Geschäftsführer vom Vorstand nicht oder nur unzureichend kontrolliert, droht eine Inanspruchnahme der Vorstandsmitglieder wegen schuldhafter Überwachungspflichtverletzung. Anwalt Arens warnt: "Diese persönliche Haftung kann insbesondere dann empfindlich werden, wenn über einen langen Zeitraum lohnsteuerliche Fehler begangen worden sind und der Verein selbst keine Vermögensmasse aufgebaut hat, aus welcher die Steuerverbindlichkeiten bedient werden könnten."
So hat das Finanzgericht Köln in einem Urteil vom 25. 06. 2008 entschieden, dass stichprobenartige Kontrollen durch den Vorstand erforderlich sind, ob der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Insbesondere wenn Lohnsteueranmeldungen mehrfach verspätet oder gar nicht abgegeben wurden und die Aufzeichnungen der Lohnsteuerverbindlichkeiten mangelhaft und lückenhaft sind, muss sich bei den notwendigen Kontrollen dem Vorstand aufdrängen, dass der eingesetzte Geschäftsführer unzuverlässig ist. Arens erklärt: "Unterlässt der Vorstand diese Kontrollen oder greift er trotz erkennbarer Mängel, z.B. dem Erlass von Schätzbescheiden durch das Finanzamt, nicht ein, so trifft ihn auch dann eine Haftung wegen Überwachungsverschulden, wenn er über keine steuerlichen oder kaufmännischen Kenntnisse verfügt." Grundsätzlich gilt: Fehlt ein Mindestmaß an Kontrolltätigkeit, rechtfertigt dies auch bei einem ehrenamtlichen Vereinsvorstand den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
An dieser Haftungsverantwortlichkeit hat auch die Neuregelung des § 31 a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum 03.10.2009 nichts geändert. Denn sie begrenzt die Haftung des Vereinsvorstandes nur im Innenverhältnis gegenüber dem Verein selbst und schließt gerade die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht aus. Immerhin habe der Bundesgerichtshof, erläutert Arens, die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, die Haftungsverantwortlichkeit von Vereinsvorständen einzuschränken, zum Anlass genommen, mit Urteil vom 08.02.2010 eine Massesicherungspflicht von Vereinsvorständen und eine Haftung für Masseschmälerungen abzulehnen. Dadurch habe der Vereinsvorstand dem Verein im Falle der Insolvenz nicht die noch nach Insolvenzreife aus dem Vereinsvermögen geleisteten Zahlungen zu ersetzen.
Infos: www.ehm-kanzlei.de
Hinweis für die Redaktion:
Eimer Heuschmid Mehle ist eine überregionale Anwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Die Kanzlei ist interdisziplinär ausgerichtet. Ein Team versierter Fachanwälte deckt alle relevanten Rechtsgebiete ab. Die individuelle Kompetenz und ein ausgeprägter Teamgeist bilden die Grundlage für eine ganzheitliche und persönliche Betreuung. Über das internationale Kanzleinetzwerk AVRIO haben die Mandanten zudem Zugriff auf renommierte Kanzleien in Europa, im nahen und mittleren Osten, in den USA und Kanada sowie in Asien und Australien.
Fachfragen beantwortet gerne:
Eimer Heuschmid Mehle
überregionale Rechtsanwaltssozietät
Matthias Arens
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Friedrich-Breuer-Straße 112
53225 Bonn
Telefon: 0228 466025
Telefax: 0228 460708
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