von Dr. Ulrike Unger
Viele Unternehmen haben die Notwendigkeit von Compliance erkannt. Aber häufig ist unklar, welche organisatorischen Vorkehrungen nun erforderlich sind, um die Einhaltung der zu beachtenden Regeln sicherzustellen. Anders ausgedrückt: welche Maßnahmen müssen präventiv getroffen werden, um den Unternehmensrisiken wirksam zu begegnen? Hat das Unternehmen bereits ein sog. Compliance-Management-System (CMS) aufgebaut, stellt sich die weitere Frage nach der Prüfbarkeit und Wirksamkeit dieses CMS. Hierzu hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) denEntwurf eines IDW Prüfungsstandards„Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980)“vorgelegt.Der IDW EPS 980 ist unter www.idw.de in der Rubrik „Verlautbarungen“ abrufbar.Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf können bis zum 01.10.2010 eingereicht werden.
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