.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Neuer Verfahrenskostenhilfeantrag nötig ?

E-Mail Drucken

Gilt bei einem nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG wieder aufgenommenen abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahren die bereits vor der Abtrennung gewährte Prozesskostenhilfe weiter? Diese Frage hatte das OLG Rostock im Beschluss vom 19.07.2010 - 10 WF 106/10 - zu entscheiden; nach dem OLG Rostock wirkt die gewährte Prozesskostenhilfe weiter, ein erneuter Verfahrenskostenhilfeantrag sei unzulässig, wegen grundsätzlicher Bedeutung werde aber die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Trackback-URL: http://blog.beck.de/trackback/38102

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC