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Gucci und Cervelats (Schwizz hopp)

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Das es auch in der Schweiz gelegentlich Probleme mit dem nachehelichen Unterhalt geben kann, beweist diese Anfrage eines Anwalts in einer Mailing-Liste:

 

Der gelebte Lebensstandard  ist in gewissen Konstellationen ein Kriterium bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts.

Wie ist es zu halten, wenn etwa der sehr reiche Mann seine Frau während der Ehe unstandesgemäss  knapp hält (was ja  zumal in  kalvinistisch-spartanischen Kreisen der Schweizer High Society  recht oft vorkommt), und diese, um die Ehe nicht zu gefährden, sich dem unterzieht?

Hat die Frau post divortium  Anspruch auf Gucci oder muss sie sich weiterhin von Cervelats ernähren und die Schuhe wenigstens  dreimal neusohlen  lassen?

Con cordiali saluti

Avv. Roberto HAAB

In Bündner-Fleisch-Deutsch vorgetragen sicherlich ein Hochgenuss.   Danke an Rechtsanwalt Hoenig für den wertvollen Hinweis

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